Beihilfen und Stipendien
Finanzielle Unterstützung im Studium
Mit dem Start ins neue Herbstsemester kommen auch die Kosten eines Hochschulstudiums und trotz viel finanzieller Unterstützung geben etwa 65 Prozent an, neben dem Studium erwerbstätig zu sein. Welche Möglichkeiten es gibt, sich finanziell über Wasser zu halten, zeigen wir dir hier:
Familienbeihilfe:
Während Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und Wien eigene Förderprogramme haben, kann man in den übrigen Bundesländern Familienhilfe beantragen. Diese wird unabhängig vom Gehalt der Eltern ausgezahlt und kann bis zum 24. Lebensjahr beansprucht werden. Voraussetzung ist dabei ein Leistungsnachweis von mindestens 14 bzw. 16 ECTS im ersten Studienjahr. Der Antrag für die Familienhilfe kann beim Finanzamt gestellt werden.
Studienbeihilfe:
Die Studienbeihilfe kann zusätzlich zur Familienbeihilfe als staatlich finanzielle Unterstützung für Studierende mit „sozialer Bedürftigkeit“ beantragt werden. Das bedeutet, dass die Behörden überprüfen, ob Anspruch auf Studienbeihilfe besteht und den Beitrag je nach Bedarf anpassen. Auf wieviel du Anspruch hast, kannst du mit dem AK-Stipendienrechner ausrechnen.
Grundsätzlich musst du für diese Beihilfe vor der Vollendung deines 33. Lebensjahres (bzw. 38. Lebensjahres unter speziellen Umständen) mit dem Studium beginnen. Auch gibt es Fristen, die für die Antragstellung zu beachten sind: Die Studienbeihilfe kann von 20. September bis 15. Dezember und von 20. Februar bis 15. Mai beantragt werden. Den Antrag für die Studienbeihilfe kannst du hier stellen!
Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler*innenschaft
Die ÖH bietet außerdem Unterstützung in Form von Einmalzahlungen in finanziellen Notlagen an, zurückgezahlt werden muss diese nicht. Erkundige dich, ob du die Richtlinien erfüllst, und stelle deinen Antrag hier!
Eine Übersicht über weitere finanzielle Unterstützungen bietet die ÖH in ihrer Sozialbroschüre, auch auf stipendium.at oder bei der Arbeiterkammer findest du noch Informationen zu Versicherungen, Mobilitätsstipendien oder zur Freistellung von GIS-Gebühren.